Nur Gedanken

February 5, 2007

WAS UNS DIE SUPERBOWL XLI ÜBER ABMAHNUNGEN LEHREN KANN

Filed under: Politisches - word2go @ 8:43 pm

Etwas verschlafen bin ich noch, es war aber auch eine lange und aufregende Nacht gestern. Peyton Manning hat nach mehreren Anläufen endlich seinen wohlverdienten Ring am Finger, Addai hat seinen Marktwert mindestens verdoppelt und die Vereinigten Staaten haben einen weiteren Schritt zur ethnischen Gleichberechtigung getan. Zum ersten Mal erhielt ein schwarzer Headcoach die Krone der NFL, die Vince-Lombardi-Trophäe. Da soll noch einmal Einer sagen, Sport hätte keine politische Wirkung. Noch dazu wird nächstes Jahr entweder eine Frau oder ein Schwarzer Präsident. Wandel ist und bleibt eben doch die einzige Konstante im Leben. Gut so!

Wandel ist ein gutes Stichwort, denn wandeln wird sich demnächst vermutlich auch das deutsche Abmahnwesen und das ist ja - im Gegensatz zur deutschen Randsportart American Football - eine Sache, die uns Bloggern momentan ganz gewaltig unter den Nägeln brennt. Einige kritisieren, dass die Durchsetzung des Persönlichkeitsrechts via Abmahnung die Meinungs- und Pressefreiheit gefährdet. Anderen geht der Zypries’sche Entwurf zur Deckelung von Abmahnkosten nicht weit genug und manche würden das Rechtsmittel Abmahnung am liebsten gleich beerdigt sehen. So kritisierte z.B. ein Kommentator im Saftblog die von mir gestartete Petition zur Abschaffung des Olympiaschutzgesetzes mit folgenden Worten:

"Was soll denn bitte diese (in meinen Augen mehr als alberne) Petition gegen das Olympiaschutzgesetz? Das eigentliche Problem an dem ganzen Vorfall liegt doch wohl eher am katastrophalen deutschen Abmahnrecht als an diesem Gesetz. Eine Petition gegen dieses würde auch die vielen abmahngeplagten Blogger bzw. Webseitenbetreiber in Deutschland weiterbringen. Stattdessen dieser "Ego-trip"…"
Prompt bekam er von EsZett Antwort:

"Gute Idee, Peter, los setzt eine Petition auf, das sollte dann wohl durch alle Blogs schwirren. Auf geht`s, holen wir unser Land zurück. :) "
Auf die Kritik will ich gar nicht weiter eingehen, denn ich hatte bereits eingangs der Aktion erklärt, dass ich die Abmahnung gegen das Saftblog als einen Spezialfall ansehe, der das eigentliche Abmahnrecht nicht wirklich berührt, weshalb auch die Petition nur etwas gegen das Olympiaschutzgesetz bewirken kann, nicht gegen das Abmahnrecht. Die Idee von EsZett dagegen finde ich bedenkenswert, denn sie wäre durchführbar, wenn wir alle an einem Strang ziehen.

Um das tun zu können, sollten wir uns allerdings im Vorfeld darüber einig sein, was wir mit einer solchen Petition eigentlich erreichen wollen, bzw. welches resultierende Ergebnis überhaupt sinnvoll wäre. Die Abschaffung von Abmahnungen? Die Deckelung von Kosten? Oder vielleicht Schranken im Prozedere, die dem Mißbrauch vorbeugen können?

Der Abschaffung steht entgegen, dass eine Abmahnung für den von einer Urheberrechtsverletzung Betroffenen oft das einzige Mittel ist, sich zu wehren, ohne auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Zudem ist sie ein schlankes und effektives Mittel, das den Rechtsstaat sowohl organisatorisch, als auch finanziell entlastet. Man sollte nicht vergessen, dass die Finanzierung eines Urheberrechtsschutzes ohne das Instrument Abmahnung am Ende beim Steuerzahler hängenbleiben würde. Bei der Deckelung von Abmahnkosten schießt mir der Entwurf von Frau Zypries persönlich sogar über das Ziel hinaus, denn gerade in Punkto Urheberrecht fände ich es sehr schade, wenn dem Schöpfer eines Werkes, einer Idee oder auch nur eines Bildes die Durchsetzung seiner Rechte zusätzlich erschwert würde. Solche Einzelpersonen haben es, im Gegensatz zu Firmen, ohnehin schwerer und sind zudem oft auf diese eine Schöpfung angewiesen. Der Entwurf von Frau Zypries erlaubt jedoch den Firmen "Business as usual" und geht einseitig auf Kosten des kleinen Rechteinhabers.

Das Problem liegt, meiner Ansicht nach, tatsächlich im organisatorischen Prozedere unseres Abmahnwesens, wo nämlich zum Einen Anwälte, einmal mit einer Vollmacht ausgestattet, frei schalten und walten dürfen, wie sie wollen und - im Vertrauen darauf, dass der Abgemahnte aus Angst kuscht und zahlt - Abmahnungen einfach mal aus Verdacht raushauen, zum Anderen der finanzielle Anreiz zum Mißbrauch extrem hoch und die Sanktionen bei Mißbrauch ziemlich gering sind.

Ich stelle daher mal zwei Ideen zur Diskussion, die mir gestern Abend während der Superbowl gekommen sind (ich werde auch gleich erklären, warum gerade da), von denen ich glaube, dass sie Abhilfe schaffen könnten. Das Ganze ist sehr idealistisch gedacht und möglicherweise juristisch naiv, deshalb würde ich mich freuen, wenn wir das hier in einer ernsthaften Diskussion etwas konkretisieren könnten und wenn Arne oder Udo, am besten natürlich Beide, sich ein paar Gedanken über den Realitätsgehalt dieser Ideen machen könnten, bzw. wie sich das vielleicht als Petition umsetzen lassen könnte.

Also, in der NFL gibt es seit einiger Zeit den sogenannten Videobeweis wenn eine Schiedsrichterentscheidung strittig ist. Dazu wirft der Headcoach der betroffenen Mannschaft eine rote Flagge auf’s Spielfeld und spricht damit eine "Challenge" aus. Der Referee überprüft daraufhin auf einem Monitor, auf dem ihm alle zur Verfügung stehenden Aufzeichnungen aus allen möglichen Blickwinkeln angezeigt werden, seine Entscheidung und kann diese dann gegebenenfalls revidieren. Gestern kam das ungewöhnlich oft vor, nämlich gleich drei Mal. Und weil die Überprüfung eine längere Unterbrechung des Spiels erfordert und nicht nur die Geduld der Zuschauer beansprucht, sondern auch die balltragende Mannschaft ganz schön aus dem Rythmus bringen kann, wird eine fälschlich erhobene "Challenge" hart geahndet. Der Mannschaft, die die "Challenge" erhoben hat, wird eine Auszeit abgezogen, die dann gegen Ende des Spiels fehlt und oft spielentscheidend sein kann.

Die Folge dieser Regelung ist klar: der Headcoach spricht in der Regel eine "Challenge" nur dann aus, wenn er sich wirklich 100% sicher ist, dass sie Erfolg haben wird. Warum sollte das eigentlich nicht auch im deutschen Abmahnwesen funktionieren? Ein saftiges Bußgeld für ungerechtfertigte und einfach auf Verdacht geschriebene Abmahnungen würde vielleicht so manchen Juristen dazu bringen, zwei mal zu überlegen, ob er seinem Klienten mit der Abmahnung wirklich einen Dienst erweist.

Die zweite Idee betrifft das eigenständige Handeln der Juristen. Es sollte doch relativ einfach zu implementieren sein, dass der Jurist, bevor er einschreitet, für jede einzelne Abmahnung eine Vollmacht seines Klienten einholen muss, vielleicht sogar mit einer eingefügten Erklärung, in der der Klient bestätigt, dass er von seinem Anwalt ausführlich über den Tatbestand, die Erfolgsaussichten und die möglichen juristischen Folgen aufgeklärt wurde.

Ich denke, die Implementierung dieser beiden Punkte wäre eine elegante Lösung, bei der man einerseits die Vorteile einer Abmahnung behalten könnte und andererseits ihre Anwendung auf das notwendige Minimum reduziert.

Was haltet Ihr davon? Hopp, los, Anregungen! Vielleicht zusätzlich auch zu dem wichtigen Punkt Persönlichkeitsrecht vs. Meinungsfreiheit. Hat da noch jemand eine Idee? Oder gleich Nägel mit Köpfen: hat jemand Zeit und Lust, vielleicht ein Wiki aufzumachen, in dem wir alle zusammen Schwarmintelligenz beweisen und an einem vernünftigen Entwurf arbeiten können? Das fände ich eine feine Sache!

Update: Positionen

Adben: Urheberrecht, Abmahnungen und gesetzliche Grundlagen
Zielpublikum: about:abmahnung

5 Comments »

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  1. Also zu der ersten Idee..

    Eine negative Feststellungsklage erfüllt diesen Gedanken bereits heute. Durch die Kostenübernahme einerseits und Rechtssicherheit auf der anderen Seite ein durchaus funktionierendes Instrument. Nur leider wird dieses häufig nicht angewandt. In der Regel aus Panik vor den entstehenden Kosten.

    Die zweite Idee…

    Durch eine Generalvollmacht werden lassen sich diverse Anwälte einen Freibrief ausstellen. Stellt sich die Frage, inwieweit sich die Vollmacht durch eine entsprechende Gesetzesgrundlage aushebeln lässt.

    Das sogenannte Rechtsinstitut Abmahnung ist ein inzwischen allseits anerkanntes Rechtsmittel zur Abwendung von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Einige Grundlagen hatte ich mal zusammengeschrieben. Viele abmahnfähige Vorgänge geraten erst durch die Verbreitung im Internet in die breite Öffentlichkeit. Solange die politischen Entscheider sowenig Ahnung von dem Medium Internet haben, werden sich Änderungen nur schwerlich durchsetzen lassen.

    Nichts desto trotz eine Petition zu diesem Thema wäre durchaus eine Idee. Nur bedarf es meiner Meinung nach noch einiger Abwägung.

    Comment by Adben — February 5, 2007 @ 10:38 pm

  2. Hey, thx for your thoughts.
    Das mit der Feststellungsklage wusste ich schon, aber da sehe ich eben das Problem, dass die erst wieder vom Abgemahnten ausgehen muss und das kostet natürlich schon ein Stück vertrauen und Mut. Ich hatte da wirklich eher an eine fest institutionalisierte Strafe gedacht, die im Fall einer ungerechtfertigten Abmahnung auf jeden Fall eintritt. Die Abschreckungwirkung wäre auf jeden Fall höher, inwiefern sich das allerdings institutionalisieren lässt, bin ich auch überfragt.

    Ansonsten werde ich Deine Grundlagen und auch den Text von Alexander aus Übersichtsgründen gleich mal oben verlinken.

    Comment by word2go — February 5, 2007 @ 11:16 pm

  3. Hmm… Das würde bedeuten, dass auf jeden Fall eine prüfende Instanz das Corpus delicti beleuchtet und eine Entscheidung fällt. Entweder pro oder contra der Abmahnung. Dieses Prozedere wäre im Normalfall eine Gerichtsverhandlung und sollte durch die Abmahnung ja abgewendet werden. Schwieriges aber hochspannendes Thema…

    Comment by Adben — February 6, 2007 @ 7:46 pm

  4. O.K., vergiss das mal mit meiner ersten Antwort und dem fehlenden Mut. Hab’ mich ziemlich unsauber ausgedrückt.

    Natürlich muss die Initiative vom Abgemahnten ausgehen. An was ich gedacht habe, ist einfach wirklich nur ein, am Streitwert orientiertes Bußgeld, das zusätzlich zu den Gerichtskosten oben drauf kommt, falls sich herausstellt, dass die Abmahnung ungerechtfertigt war. Ich denke, das drohende Bußgeld würde erstens manch leichtfertige Abmahnung verhindernden und zweitens eine einverständliche Einigung erleichtern, sollte der Abgemahnte eine Feststellungsklage in Betracht ziehen. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob diese Ungleichbehandlung des Abmahnenden juristisch legitimierbar wäre. Außerdem müsste wohl eine saubere Abgrenzung zwischen den Begriffen “unlauter”, “ungerechtfertigt” und “irrtümlich” geschaffen werden, um dann zu fairen Entscheidungen zu kommen.

    Comment by word2go — February 7, 2007 @ 12:06 pm

  5. Ok, das wäre in der Tat eine sinnvolle Idee. Der eine oder andere “Schuß ins Blaue” würde künftig unterbleiben.

    Comment by Adben — February 7, 2007 @ 9:37 pm

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