WM auf Laska
Ja, ich weiss! Ich sollte mich eigentlich entschuldigen für meine lange Abstinenz. Es ist ja nicht so, dass mir die Fingerkuppen abgefault oder sonstige körperliche Hindernisse aufgetreten wären, die mich vom Lamentieren abhielten. War einfach nur faul, hatte besseres zu tun… bla, bla… Und außerdem hab’ ich mal kurz die Location gewechselt, die Virtuelle, meine ich. In Echtwelt sitze ich noch immer in Bamberg, warte auf die Finanzierungszusage für meine Dissertation und war zwischendurch mal beim Arbeitsamt, nur um zu erfahren, dass das große deutsche Softwareunternehmen bei dem ich während der letzten fünf Jahre meines Studiums beschäftigt war, es selbst bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1500€ aufwärts nicht für nötig gehalten hatte, Arbeitslosenversicherung abzuführen. Also ab in die unverschuldete Selbständigkeit, auch ein guter Grund für Blogabstinenz.
















Schade, dass ich es jetzt erst lese:
Also, meiner Meinung nach ist es so:
1. Du rufst bei der AOK an, welche als Krankenkasse die Sozialabgaben der Arbeitgeber koordiniert, und fragst, wo die Stelle ist, welche für Sozialabgaben der Arbeitgeber zuständig ist. Du hättest hier eine Unregelmäßigkeit zu melden.
2. Du sprichst mit dieser AOK-Stelle
3. Dein Ex-Arbeitgeber wird
a) von der AOK ordentlich und sehr gründlich vermöbelt
b) die AOK führt die nicht gezahlten Sozialabgaben ab
c) Du bist kein “Zwangsselbstständiger” mehr. Und zwar: Ruckzuck.
So, jetzt muss ich gleich auch eine Einschränkung formulieren: Dieses superelegante und (für Dich!) höchst effektive Verfahren funktioniert nur dann, wenn Dein Ex-Arbeitgeber tatsächlich zur Abführung von Sozialabgaben in Deinem Fall verpflichtet war. Das ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich - aber auch bei der präzisen Beurteilung der Sachlage hilft diese AOK-Stelle kompetent.
Achja: Und kostenlos.
Grüße und guten Erfolg!
Dr. Dean
P.S.
)
Und danach wird wieder gebloggt, okay?!
Comment by Dr. Dean — June 15, 2006 @ 10:37 am