Der Irak darf kein neues Sri Lanka werden
Nach der überwundenen Regierungs- und Verfassungskrise steckt Deutschland mitten im Wahlkampf. Den Weg frei gemacht hat das Bundesverfassungsgericht, welches mitnichten die Wahl zwischen Pest und Cholera hatte, sondern sich auf die Verfahrenslegitimation bewährter politischer und staatsrechtlicher Institutionen stützen konnte. Nicht ohne Stolz verwies Verfassungsrichter Hassemer deswegen darauf, dass man die "unechte" Vertrauensfrage und ihr Zustandekommen auch als positives Effizienzmerkmal unserer demokratischen Ordnung definieren könne.
Auch wenn sie durch die Instrumentalisierung des föderalen Systems für bundes- und parteipolitische Machtinteressen - die sogenannte "Politikverflechtungsfalle" - zustande gekommen ist: die Möglichkeit des Wechsels zur rechten Zeit garantiert nicht nur Handlungsfähigkeit, sondern schützt Bund, Länder und jeden Einzelnen vor ausufernden Machtassymetrien. Man mag auch von der Linkspartei halten, was man will. Ihre Entstehung reiht sich nahtlos ein in die Erfolgsgeschichte des deutschen Föderalismus, einer ordnungspolitischen Vision von "Einheit in Vielfalt", die nach der Erfahrung mit dem Nationalsozialismus bewusst gewählt wurde, um die Interessen von Minderheiten zu schützen - seien diese ethnisch, religiös, regional oder durch Weltanschauung bedingt.
Föderalismus hat sich seit dem Ende des 2. Weltkrieges global als erfolgreichste Variante des "Nation-Building" durchgesetzt. Indien, Malaysia, Thailand… in fast allen föderalen Systemen konnte der hohe Autonomiegrad der Einzelstaaten, trotz teils immenser sezessionistischer Bestrebungen, ein Auseinanderbrechen des Nationalstaats verhindern. Anderes ist bei Staaten zu beobachten, deren Regierungen den Schritt in die Vielfalt nicht gewagt hatten, um die staatliche Einheit nicht zu gefährden. Somalia, Sri Lanka, Nepal, Kambodscha, Vietnam, Serbien… überall dort, wo versucht wurde nationalstaatliche Identität entlang einer ethnischen Mehrheitskultur zu konstruieren, endete das Experiment Nationalstaat entweder in der blutigen Teilung oder im Bürgerkrieg.
Umso überraschender mutet es an, dass gerade die sunnitische Minderheit auf einem zentral verwalteten Irak pocht und dabei auch noch Schützenhilfe von der US-Regierung bekommt. Der von den sunnitischen Vertretern angegebene Grund, eine föderale Lösung könne manche Regionen von den Erdölprofiten im Norden und Süden abtrennen, scheint nur vorgeschoben, da der Verfassungsentwurf die Verwaltung der Öl- und Gasvorkommen direkt in die Hände der Bundesregierung legt, was de facto keinen Unterschied zu einer Zentralstaatslösung ergäbe:
Article (110):
1st _ The federal government will administer oil and gas extracted from current fields in cooperation with the governments of the producing regions and provinces on condition that the revenues will be distributed fairly in a manner compatible with the demographical distribution all over the country…
Desweiteren ist eine Art zentral verwalteter Länderfinanzausgleich, bzw. eine zeitlich begrenzte Aufbauhilfe für unterentwickelte Regionen, vorgesehen:
…A quota should be defined for a specified time for affected regions that were deprived in an unfair way by the former regime or later on, in a way to ensure balanced development in different parts of the country. This should be regulated by law.
Das Verhalten der sunnitischen Vertreter legt daher den Schluss nahe, dass es ihnen weniger um eine adäquate konstitutionelle Lösung, als um den Erhalt der eigenen Macht geht. Diese Besitzstandwahrung geht so weit, dass das Scheitern des Verfassungsgebungsprozesses anscheinend billigend in Kauf genommen wird, um eine - dann gewalttätige - Machtübernahme vorzubereiten. Eine Strategie, welche die tamilische Bürgerkriegspartei LTTE mehr als 20 Jahre lang erfolgreich anwendete. Jede Diskussion über eine Föderalisierung Sri Lankas und die damit einhergehende Autonomisierung der von den Tamilen beanspruchten Gebiete, wurde in einem Meer von Blut erstickt. Und gerade nicht, weil die Zugeständnisse der singhalesischen Regierung nicht weitgehend genug gewesen wären, sondern weil die LTTE durch eine föderale Lösung ihre, auf militärischer Stärke beruhende, Macht verloren hätte.
Die gegenwärtige Situation im Irak ähnelt der sri lankanischen Konstellation. In beiden Staaten sind es militaristisch-terroristische Akteure, die eine Lösung zu verhindern suchen. Akteure also, die außerhalb von Gewaltandwendung und der eigenen militärischen Kommandostruktur keine Organisationsform besitzen, mittels derer sie im legalen politischen Prozess bestehen könnten. Diese würden sie, nach dem gegenwärtigen Entwurf, weder im föderativen, noch im zentralisierten Staat besitzen. Das von Bush geforderte Zugeständnis an die Sunniten - der zentralisierte Einheitsstaat - wäre daher nicht nur ineffektiv, sondern auch gefährlich destabilisierend, da die ungemindert fortschreitende Gewalt als Handlungsprämisse dann auch andere Minderheiten anstecken könnte, die ihre regionalen Probleme von der Zentralregierung vernachlässigt sehen.
Die Lösung des Verfassungsstreits darf also nicht in der Preisgabe des Föderalismus liegen. Dieser ist als ordnungspolitisches Instrument unverzichtbar, gerade im multiethnischen Kontext. Sie müsste vielmehr - das dürfte allerdings den USA kaum gefallen - im zweiten Kritikpunkt, der Vergangenheitsbewältigung, gesucht werden. Artikel 7 des Verfassungsentwurfs lautet:
1st _ Entities or trends that advocate, instigate, justify or propagate racism, terrorism, "takfir" (declaring someone an infidel), sectarian cleansing, are banned, especially the Saddamist Baath Party in Iraq and its symbols, under any name. It will be not be allowed to be part of the multilateral political system in Iraq, which should be defined according to the law.
2nd _ The state will be committing to fighting terrorism in all its forms and will work to prevent its territory from being a base or corridor or an arena for its (terrorism’s) activities.
Terrorismusbekämpfung als Verfassungsgrundsatz festzuschreiben mag dem westlichen Beobachter, bzw. den US-amerikanischen Politikberatern der irakischen Regierung, vielleicht als zeitangemessen erscheinen. Für den einfachen Iraki aus dem Hinterland könnte es sich jedoch als fatal erweisen. Man sollte sich vor Augen halten, dass wir weltweit noch immer keine eindeutige Definition für Terrorismus gefunden haben. Ab wann ist politischer Protest Terrorismus? Ab der Anwendung von Gewalt? Bei Widerstand gegen die Staatsgewalt? Bei Vertretung einer als falsch angesehenen Ideologie? Sind Aktivisten, die gegen ihre Umsiedlung in Folge eines Staudammprojekts protestieren, Terroristen? Wer definiert, welche Interessen terroristisch sind? Die Regierung? Länderparlamente? Oder doch Shell, Mobil und Exxon?
Wir sollten uns bei dieser Einschätzung nicht von den Versprechen der Demokratie blenden lassen. Auch sie beinhaltet "Schwarze Löcher" in denen es, um das nackte Überleben kämpfenden, Akteuren nicht mehr möglich ist, ihren politischen Willen über legale Institutionen auszudrücken. Nicht nur autoritäre Regime vollführen Zwangsumsiedlungen und zerstören traditionelle Lebensräume. Indien, Ecuador, Venezuela oder Ägypten geben hierfür ein warnendes Beispiel.
Der zweite Absatz des Artikel 7 sollte daher gestrichen werden. Verfassungsrechtlich wird die Illegalität terroristischer Handlungen bereits durch den ersten Absatz impliziert. Eine weitergehende Konkretisierung ist nicht nur unnötig, sondern oppressiv.
Der zweite Kritikpunkt an Artikel 7 ist heikler. Er bezieht sich auf das sehr weitgehende Verbot der Baath-Partei. Es besteht natürlich kein Zweifel an der Notwendigkeit, das Saddam-Regime aufzuarbeiten. Artikel 145 schreibt daher vor:
The National De-Baathification Committee will continue its work as an independent body in coordination with the judiciary and the executive authorities in the framework of law regulating its work. The committee is linked to the Parliament.
Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass die Baath-Partei kein rein irakisches Phänomen ist, sondern eine überregionale, säkulare Bewegung, die z.B. zur Zeit in Syrien die Regierungspartei stellt. Sie trägt nicht überall dieselben autoritären und rassistischen Züge wie in Saddams Irak. Den Sunniten daher zu verwehren, eine Baath-Nachfolgepartei zu gründen, die sich Säkularisierung und Sozialismus auf die Fahnen schreibt, hieße einen grossen Teil des demokratischen Spektrums von politischer Willensbildung und Partizipation auszuschliessen und dem neuen System von Anfang an zu entfremden.
Auch hier wäre es wünschenswert, die Konkretisierung auf die Baath-Partei fallenzulassen und den Sunniten zu erlauben, an den ursprünglichen Idealen der Baath-Partei anzuknüpfen. Das würde ihren Vertretern den Weg in den legalen politischen Prozess ebnen und ihren radikalen Vertretern den Nährboden entziehen.















