Ich Deutscher…Du Feind!
Natürlich knüpple ich manchmal verbal. Besser gesagt verbalisiere ich oft etwas knüppelig. Aber dafür ist dieses ja Blog auch da. Ich will ja auch keine rosa Wattebauschen verteilen. Außer an die, die ich mag natürlich. Und Herr Weiland wird vorerst kein herzallerliebst plüschiges Sonstetwas von mir bekommen, weil ich auch nach dem zwanzigsten Durchlesen seines Artikels nicht einmal den Hauch einer Anspielung auf das Feindstrafrecht entdecken konnte. Sorry. Selbst wenn, wäre der Sachverhalt derselbe geblieben.
Doch ich bin auch einsichtig. Und sehe ein, dass der Laborant einen Grund hatte, den Artikel anders zu lesen als ich. Und der Grund ist auch noch einleuchtend. Er war einfach besser informiert.
Deswegen poste ich heute einmal einen Fremdartikel als Ganzes, weil er einfach gut ist. Und natürlich wichtig. Auch dann, wenn er im Original in der Süddeutschen stand, mit der man als (in meinem Fall ehemaliger) Student des Geschwister-Scholl-Instituts fast schon automatisch auf Kriegsfuß stehen muss. Zumindest, wenn man ein Interesse daran hat, dass a) politische Wissenschaft in München eine Zukunft hat und b) M94,5 seine Senderäume behält. Aber gut, das ungleiche Match zwischen dem GSI auf der einen, und SZ, sowie bayrischer Staatskanzlei auf der anderen Seite des Netzes, ist vielleicht mal einen eigenen Artikel wert.
Strafrecht als Fortsetzung des Kriegs mit anderen Mitteln - der Beschuldigte als militärisches Ziel
Von Heribert Prantl
Ein Blick in die Zukunft der inneren Sicherheit. Ein Zeitungsaufmacher von 2006: ¸¸Der Bundestag hat nach heftigen Diskussionen das neue Feindstrafgesetzbuch beschlossen, das künftig im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus Anwendung finden soll. Rechtsgarantien, die für normale Straftäter gelten, sind hier außer Kraft gesetzt. Das neue Recht wartet nicht, bis die Beschuldigten terroristische Straftaten begangen oder dies versucht haben; es greift schon dann zu, wenn sie auf Grund von Tatsachen als gefährlich gelten. Das Gericht kann dann Sicherungshaft von unbeschränkter Dauer verhängen, deren Notwendigkeit allerdings von einem Gericht regelmäßig überprüft werden muss."
Weiter in der Fiktion: ¸¸Die Bundesregierung sprach von Staatsnotwehr gegen al-Qaida und ähnliche Gruppen. Man könne den Gefahren des Terrors nicht mit dem normalen Strafrecht begegnen, weil man die absoluten Feinde des Staates nicht mit den Rechten ausstatten dürfe, die der Rechtsstaat für seine Bürger bereithalte. Der Bundesinnenminister begrüßte die Aufteilung des Strafrechts in ein Bürgerstrafrecht und in ein Feindstrafrecht: ,Wer als Person behandelt werden will, muss seinerseits eine gewisse Garantie dafür geben, dass er sich als Person verhalten wird. Bleibt diese Garantie aus oder wird sie sogar ausdrücklich verweigert, wandelt sich das Strafrecht zu einer Reaktion gegen den Feind." Die Opposition begrüßte das neue Gesetz lebhaft: Wer sich erkennbar, dauerhaft und brutal vom Recht abgewandt habe, der könne nicht als Bürger mit einer unantastbaren Rechtssphäre betrachtet, sondern der müsse als Feind identifiziert werden. Der Vorsitzende des Innenausschusses erklärte dazu: ,Feindstrafrecht ist also Krieg, dessen Gehegtheit oder Totalität auch davon abhängt, was vom Feind alles zu befürchten ist." Bürgerrechtsvereinigungen weigerten sich hingegen, das neue Feindstrafrecht als Recht anzuerkennen. Der Satz ,Recht ist, was dem Staat nützt" sei Kennzeichen totalitärer Staaten. Exakt dieser Satz aber liege letztendlich dem Feindstrafrecht zugrunde."
Die Zitate in diesem fiktiven Aufmacher (der so ähnlich einmal durchaus in den Zeitungen stehen könnte) stammen nicht von der Bundesregierung oder der Opposition. Geschrieben hat sie der Bonner Strafrechtsprofessor Günther Jakobs, der seit Jahren die Lehre vom Feindstrafrecht vertritt; sie stößt in der Strafrechtswissenschaft auf gar nicht so heftige Kritik, wie man erwarten könnte. Eine fulminante Dissertation (¸¸Krieg und Feindstrafrecht" von Alejandro Aponte), soeben im Freiburger Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht erschienen, legt dar, wie ein solches Feindstrafrecht in Kolumbien beim Krieg gegen die Drogenkriminalität schon zum Einsatz gelangte; der Feind wurde dort in der Praxis weniger als Beschuldigter denn als militärisches Ziel behandelt. Geheimverfahren gegen Staatsfeinde wurden, auch zum Schutz der Justiz, wie es hieß, per Gesetz eingeführt: Der Beschuldigte wusste also nicht, welcher Richter über ihn urteilte; auch die Staatsanwälte, Zeugen und Gutachter blieben geheim, Urteile wurden nicht unterschrieben. Als das Verfassungsgericht eine solche ¸¸Justiz ohne Gesicht" kritisierte, galt es auf einmal selber als Feind.
Es sind Ideen des Feindstrafrechts, die derzeit durch die deutsche Politik wabern - noch wenig konkret, aber in der Tendenz deutlich. In Interviews lassen Sicherheitspolitiker ihr Unbehagen darüber erkennen, ob die Kategorien des Strafrechts gegen al-Qaida und Co. ausreichen; Otto Schily garniert das Unbehagen mir markigen Äußerungen. ¸¸Wenn ihr den Tod so liebt, dann könnt ihr ihn haben", hat er jüngst gesagt. Das klingt, als solle nun der Krieg im Inneren eingeführt werden.
Sicher: Der Rechtsstaat muss sich vorsehen. Sterben kann er aber auch an seiner Verteidigung.
Quelle: Süddeutsche Zeitung Nr.98, Mittwoch, den 28. April 2004 , Seite 4


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